Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der UROMED Kurt Drews KG
Diese allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen von uns. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
Bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrages ist unser Angebot bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und sonstigen Zusagen freibleibend. Als zugesichert gelten nur diejenigen Eigenschaften, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Wird in Ausnahmefällen der Auftrag kurzfristig ohne Auftragsbestätigung ausgeführt, kommt der Vertrag durch Einleitung der Lieferung bei uns zustande. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen haben nur Gültigkeit durch unsere schriftliche Bestätigung. Das gilt auch für Absprachen mit unseren Außendienstmitarbeitern.
Kostenanschläge, Zeichnungen, Kataloge etc. bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Entstehen uns durch unvollständige oder fehlerhafte Bestellungen Kosten, ist uns der Auftraggeber ersatzpflichtig.Soweit Lieferfristen und -termine nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind wir berechtigt, unverzüglich nach Eingang des Auftrages zu liefern oder zu leisten. Sind Liefergegenstände nicht im Lager, sind wir berechtigt, unverzüglich nach deren Eingang bei uns zu liefern. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Absendetag der Auftragsbestätigung.
Die Frist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder dem Auftraggeber, der bei Lieferbereitschaft nicht abnehmen kann oder will, die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus. Verhindern höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, die Erfüllung der Lieferpflicht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unserem Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ist uns oder dem Auftraggeber aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bei Verzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug und erwächst dem Auftraggeber hieraus ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verzögerung 0,5 %, insgesamt aber maximal 5 % des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß in Benutzung genommen werden kann. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich nach Ziffer 9. dieser Bedingungen.
Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Vertragsmenge ohne besondere Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
Versandart, Versandweg und Verpackung werden nach unserem Ermessen bestimmt; bei besonderen Anweisungen des Auftraggebers gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige zur Beförderung bestimmte Institution über. Ein über die übliche Speditionsversicherung hinausgehender Transport-Versicherungsschutz kann auf Anforderung des Auftraggebers durch uns auf seine Kosten abgeschlossen werden. Alle Fälle von Beschädigung oder Verlust unserer Sendungen hat der Auftraggeber uns unverzüglich mitzuteilen, damit wir ihm eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Übergabe der Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonstige für den Transport bestimmte Institution ausstellen können.
Sterile Waren oder Waren mit Bestandteilen von Arzneimitteln, sind aus Gründen der Medizinprodukte- und der Arzneimittelsicherheit von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Rücknahmen oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Waren erfolgen deshalb nur nach vorher getroffener ausdrücklicher Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass die Waren sich im Originalkarton bzw. in versiegelter Schutzverpackung befinden, diese nicht beschädigt oder mit UROMED fremden Zeichen oder Etiketten beschriftet oder beklebt sind, die Waren sich in einwandfreiem Zustand befinden, geeignet gelagert wurden und die Rücksendung frachtfrei erfolgt.
Dennoch unaufgefordert zurückgesandte Waren werden von uns ordnungsgemäß vernichtet und können weder gutgeschrieben noch an den Absender zurückgeschickt werden. Wir übernehmen die Kosten der ordnungsgemäßen Vernichtung und übersenden auf Wunsch eine entsprechende Bestätigung.
Alle Preisangaben verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, soweit nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transport und sonstiger Spesen. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Wir sind berechtigt, die Preise angemessen zu ändern, wenn die für den Preis maßgebenden Kostenfaktoren (u. a. Personalkosten, Material- und Energiepreise, Weltmarktpreise) sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachweislich erhöht hat.
Dies gilt nicht, wenn die Leistung früher als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen oder anderweitig schriftlich vereinbarten Frist zahlbar. Für Verzugszeiten werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, bei Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung, sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Auftraggeber untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots.
Der Auftraggeber tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, stellt er die Zahlung ein oder bezahlt er trotz Mahnung größere Forderungen nicht, sind wir berechtigt, gelieferte Ware zurückzunehmen, ohne dass damit von dem Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Auftraggeber über.
Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung unter Beifügung eines Mängelprotokolls, welches den Tag der Feststellung und die Art der Mängel sowie der feststellenden Personen genau ausweist, schriftlich gemeldet werden. Für versteckte Mängel gilt dies ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Wir sind berechtigt, wenn dies nach Art des Liefergegenstandes für den Auftraggeber zumutbar ist, die kostenfreie Einsendung des beanstandeten Gegenstandes zu verlangen. Die Kosten erstatten wir bei gegebener Gewährleistungspflicht. Bei berechtigten Reklamationen wegen Mängeln haben wir die Wahl, einen kostenlosen Austausch vorzunehmen, den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag einzuräumen. Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung unserer Ware wenn sie nicht zu dem auf dem Produktetikett vorgegebenen Verwendungszweck (Zweckbestimmung) eingesetzt wird. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, die Eignung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab zu prüfen. Für Schäden, die aus vom Anwender vorgenommenen Produktveränderungen oder zweckfremder Verwendung entstehen, ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach §§ 437 Nr. 1 und Nr. 3, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Diese Regelung gilt nicht für solche Ansprüche nach § 437 Nr. 3 BGB, für die wir gem. Ziffer 9 dieser Bedingungen haften. Die Gewährleistung für resterilisierte und wiederverwendete Einmalprodukte ist ausgeschlossen.
Für Schadensersatzansprüche aus der Mängelhaftung gilt Ziffer 9 dieser Bedingungen.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art – im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung – z.B. aus Verzug (unbeschadet der Regelung in Ziffer 3 Abs. 5) oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z. B. wegen entgangenen Gewinns, Produktionsausfall – ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen hatten, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei normaler Fahrlässigkeit des Inhabers/ der Organe oder leitender Angestellter; in letzterem Falle ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Der Weiterverkauf unserer Produkte ist nur in den Originalpackungen zulässig.
Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehung gespeichert werden.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen oder Personen, die keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand haben, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist unser Geschäftssitz oder, nach unserer Wahl, der sich aus dem Sitz des Auftraggebers ergebende Gerichtsstand. Wir können den Auftraggeber jedoch auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gerichtsstand verklagen. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Soweit in den Incoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gelten die Incoterms 2000 in ihrer jeweils neuesten Fassung.