Kosten
Produkte für den intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK) sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen unter der Hilfsmittelnummer 15.25.14 aufgeführt. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von den Kassen ohne Aufzahlung übernommen. Eine gestzliche Zuzahlung ist allerdings erforderlich.
Festbeträge, Zuzahlung und Aufzahlung
Die Krankenkassen haben für viele Hilfsmittel Festbeträge bestimmt. Eine Aufzahlung wird notwendig, wenn die Kosten für ein Hilfsmittel durch diese Festbeträge nicht abgedeckt werden.
Allgemeine Regeln für die Zuzahlung bei Hilfsmitteln
Seit dem 01.01.2004 ist in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung für Hilfsmittel vorgeschrieben. Im Normalfall sind das zehn Prozent der Kosten, allerdings höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
Rezeptierung ISK: Was ist zu beachten?
Der ISK wird vom Arzt verordnet. Somit rezeptiert er dem Patienten auch Katheter und Hilfsmittel in der richtigen Größe und in ausreichender Menge. Der Patient kann aber auch einen Wunsch nach einem bestimmten Produkt äußern.
Gesondertes Rezept für Hilfsmittel
Katheter sind Hilfsmittel, die generell auf einem gesonderten Rezept verordnet werden müssen. Wichtig ist, dass auch die Diagnose vermerkt ist.

